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Allgemeine Geschäftsbedingungen

praxassist, eine Marke der Komjan Consult & Service GmbH, Nürnberg

Aufbau dieser Bedingungen

Diese Seite fasst zwei Bereiche zusammen. Bereich 1 gilt für die Telefonie und Patientenkommunikation von praxassist. Bereich 2 gilt für die Service-Robotik und enthält ausschließlich die Bedingungen der Komjan Consult & Service GmbH. Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot benannte Bereich und die dort genannte Gesellschaft.

Bereich 1  Telefonie und Assist Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Praxassist“ Komjan Consult & Service GmbH. Gegenstand der Bedingungen.

§1 Dienstleistungsumfang

1.) Unter dem Brand „Praxassist“ stellt der Auftragnehmer die technische Infrastruktur und das Personal bereit, um vom Auftraggeber folgende Dienstleistungen abzuwickeln:

  • Weitergeleitete Telefongespräche im Namen des Auftraggebers entgegenzunehmen
  • Mitteilungen für den Auftraggeber entgegenzunehmen
  • für den Auftraggeber entgegengenommene Mitteilungen per Telefax, E-Mail, SMS oder auf Abruf telefonisch zu übermitteln
  • die vom Auftraggeber telefonisch übermittelten oder in dem ihm zur Verfügung gestellten Online-Tool hinterlegten allgemeine Daten und Informationen des Auftraggebers an Anrufer weiterzugeben
  • personenbezogene Nachrichten, die vom Auftraggeber hinterlegt wurden, an als Adressat identifizierte Anrufer weiterzugeben
  • für den Auftraggeber Terminanfragen direkt in dessen Kalendersysteme (Über VPN-Zugriffe) einzubuchen
  • eine Erreichbarkeit der Dienstleistungen an Werktagen von 8.00 bis 18.00 Uhr zu gewährleisten. Zwischen Heiligabend und Neujahr findet ein eingeschränkter Service statt.

2.) Der Auftragnehmer erbringt die Patienten- und Kontaktmanagement Dienstleistungen auf Grundlage der durch den Auftraggeber im Verwaltungsprogramm online hinterlegten, telefonisch oder schriftlich übermittelten Vorgaben. Soweit diese Vorgaben in Einzelfällen nicht ausreichen, erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.

3.) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine Telefonnummer zu, auf die der Auftraggeber seine Anrufe ständig oder bei Bedarf weiterleiten kann. Die Änderung der zugewiesenen Telefonnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf die ihm zugewiesene Telefonnummer nach außen nicht veröffentlichen, sondern nur zur Weiterleitung verwenden. Im Rahmen der Praxassist Pakete besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Zielrufnummern für Telefon und Fax oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Die Komjan Consult & Service GmbH bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den Zielrufnummern; der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Auftragsgeber ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der Komjan Consult & Service GmbH.

4.) Der durch den Auftraggeber im Verwaltungsprogramm hinterlegten Onboarding-Leitfäden für die vereinbarten Meldetexte, VIP-Nachrichten, Praxisinformationen, Erreichbarkeit etc. können vom Auftraggeber jederzeit geändert werden. Die Vorgaben können auch einfache geschäftliche Vorgänge zur Terminierung beinhalten, sofern diese einem vorab festgelegten und aus dem Verwaltungsprogramm ersichtlichen einfach standardisierbaren Schema folgen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, Art und Umfang der Texte auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers durch Mitarbeiter der Komjan Consult & Service GmbH sind in jedem Fall ausgeschlossen.

5.) Der Auftraggeber sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, damit die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. Sie sorgt unter anderem durch Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür, dass die telefonischen Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stehts mit größter Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Auftraggebers gemäß unserer vereinbarten Onboarding-Leitfäden unabdingbar.

6.) Die Komjan Consult & Service GmbH ist berechtigt, in gebotenem Umfang Wartungsarbeiten an ihren technischen Systemen durchzuführen. Sie wird dies nach Möglichkeiten zu Zeiten tun, in denen keine oder jedenfalls nur geringe Beeinträchtigungen für den Auftraggeber zu erwarten sind. In unaufschiebbaren Fällen ist die Komjan Praxismanagement GmbH & Co. KG berechtigt, Wartungsarbeiten auch zu Zeiten durchzuführen, in denen Beeinträchtigungen nicht vollständig auszuschließen sind. Sie wird alle Maßnahmen ergreifen, die Beeinträchtigungen auf das im Rahmen notwendig geringste Maß zu begrenzen.

7.) Die Komjan Consult & Service GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden dritter, beispielsweise durch Überlastung des Telefonnetzes, oder durch unaufschiebbare Wartungsarbeiten am technischen System und Infrastruktur an der rechtzeitigen Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen.

§2 Pflichten des Auftraggebers

1.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dienstleistungen der Komjan Consult & Service GmbH weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen, gleich welcher Art, verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der Komjan Consult & Service GmbH zuzurechnen.

2.) Der Aufraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner für einen längeren Zeitraum als 2 Wochen nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Computer, Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf den Praxassist Service-Telefonnummern korrekt geschaltet sind. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, die Komjan Consult & Service GmbH unverzüglich über eventuelle Änderungen seiner Anschrift, der Rechtsform oder der gesetzlichen Vertretung zu unterrichten.

3.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen Praxassist Service-Account im Verwaltungsprogramm vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte, beispielsweise durch regelmäßige Änderung, zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge der bei der Komjan Consult & Service GmbH hinterlegten Anweisungen zu Meldetext, Anrufweiterleitungen, Benachrichtigungsoptionen etc. ausschließlich per E-Mail oder per Internet über das Praxassist-Web-Interface zu übermitteln. Er akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an die Komjan Consult & Service GmbH herangetragen werden, aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden können. Das Recht der Komjan Consult & Service GmbH, zusätzliche oder die bisherigen Methoden ersetzende Identifikationsmethoden einzuführen, bleibt hiervon unberührt.

4.) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter des Auftragnehmers möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden, obliegt es dem Auftraggeber, im ihm zumutbaren Umfang, durch Rückfrage bei dem Anrufer und oder andere hierfür geeignete Maßnahmen, diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Aufraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.

5.) Der Auftraggeber ist für die Prüfung der Zulässigkeit und die Gewährleistung der Rechtmäßigkeit für die Hinzuziehung des Auftragnehmers verantwortlich.

6.) Mängel hat der Auftraggeber unmittelbar nach Kenntniserlangung dem Auftragnehmer anzuzeigen.

§3 Datenschutz

1.) Die Komjan Consult & Service GmbH sichert dem Auftraggeber zu, sämtliche Mitarbeiter vertraglich zu umfassender Verschwiegenheit zu verpflichten und diese umfassend und regelmäßig zu schulen.

2.) Die Komjan Consult & Service GmbH erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einerseits zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen angefallenen Nutzungsentgelte. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

3.) Insbesondere werden für den Auftraggeber gespeichert: Kundennummer und Personalien des Auftraggebers, die Verbindungsdaten eingehender und abgehender Telefonate einschließlich der jeweiligen Rufnummer und des Namens des Anrufers oder Angerufenen, angefallene Tarifeinheiten, der genaue Zeitpunkt und der wesentliche Inhalt des Gesprächs sowie die weiter veranlassten Maßnahmen einschließlich eventuell erbrachter Dienste. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist vorbehaltlich der Absätze 4, 5 und 6 ausgeschlossen.

4.) Der Auftraggeber kann in seinem Praxassist Onboarding ein Passwort zu seiner telefonischen Identifikation gegenüber dem Auftragnehmer festlegen. Dies soll gewährleisten, dass Informationen nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Passwort nicht weiterzugeben und vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist zu keiner weiteren Identitätsprüfung verpflichtet.

5.) Soweit die Daten zum Nachweis der Nutzungsentgelte gespeichert werden, verpflichtet sich die Komjan Consult & Service GmbH, nur solche Datenbestandteile an Dritte weiterzugeben, deren Weitergabe für den Nachweis unabdingbar sind und deren Weitergabe nicht gegen datenschutzrechtliche Belange Dritter verstößt.

6.) Sonstige, insbesondere jegliche personenbezogenen Daten gibt die Komjan Consult & Service GmbH nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. § 13 UKlaG). Des Weiteren werden notwendige Dienstleistungen unter anderem wie technische Infrastrukturen oder Abrechnungsdienstleistungen durch die Komjan GROUP (Komjan Holding GmbH, Komjan Consult & Service GmbH, Komjan Service A.s. sowie die Komjan TelSolutions GmbH) dargestellt.

7.) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Kunden die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen, insbesondere den Hinweis auf die Nutzung der Servicedienstleistungen des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen.

8.) Während der Auftragslaufzeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Aktualität seiner Daten und Einstellungen.

9.) Die Komjan Consult & Service GmbH führt regelmäßige Qualitätsmonitorings durch. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dies dem Anrufer mitzuteilen und die Einwilligung abzufragen.

§4 Haftungen

1.) Der Auftraggeber haftet für Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn sie oder ihre Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Auftraggebers auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag in Höhe des Leistungsentgelts aus den dem Schadensfall vorhergehenden zwei Monaten begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftraggeber auch im Falle der einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

2.) Die Haftung des Auftraggebers für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen dem Auftraggeber oder seinen Kunden einerseits und Mitarbeitern des Auftragnehmers andererseits beruhen, ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Käufer nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 2 Abs. 5) nachgekommen ist und oder Änderungsaufträge auf anderen als den in § 2 Abs. 4 genannten Kommunikationswegen übermittelt hat.

3.) Die Haftung der Komjan Consult & Service GmbH für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter, insbesondere von Telekommunikationsdienstanbietern wie der Deutsche Telekom AG oder Anbietern von SMS-Dienstleistungen, verursacht werden, ist ausgeschlossen.

4.) Für Ausfallzeiten, Fehler sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software entstehen, wird keine Haftung übernommen.

5.) Bei Streik, Aussperrung, behördlicher Verfügung, höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen kann der Auftragnehmer seine Dienstleistungen entsprechend anpassen oder zeitweise unterbrechen, ohne dass ein Recht des Auftraggebers zur Minderung besteht.

§5 Zahlungsbedingungen

1.) Alle eingehenden Gespräche werden mit der vereinbarten Pauschalen sowie Fair-Use Limits und Konditionen gemäß Angebot berechnet.

2.) Der in Rechnung gestellte Betrag wird über die vom Auftraggeber gewählte Bezahlungsoption, Überweisung oder Einzugsermächtigung, beglichen.

3.) Sollte kein Forderungsausgleich beim Auftragnehmer per Rechnung innerhalb von 7 Tagen erfolgen oder eine Rücklastschrift eintreffen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. In diesem Falle ist dem Auftraggeber nicht gestattet, weiterhin Telefonanschlüsse zum Auftragnehmer umzuleiten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht zur Kündigung ohne Frist aus wichtigem Grund vor.

4.) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung direkt an den Auftragnehmer zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat.

5.) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und selbständig gewerblich oder freiberuflich Tätige. Alle Preise in Euro und zzgl. 19 Prozent MwSt. Wir akzeptieren die Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung.

§6 Fortsetzung des Vertragsverhältnisses (Willenserklärungen)

1.) Das Vertragsverhältnis entsteht durch die schriftliche (Post, E-Mail oder Elektronische Signatur) Bestätigung des übermittelten Angebots. Unsere Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, welche mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar sind. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

2.) Mit sofortiger Wirkung kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis nur dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine seiner in § 2 Abs. 1 genannten Verpflichtungen nachhaltig verletzt.

3.) Willenserklärungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form. Letztere ist nur gewahrt, wenn der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzugefügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen hat (§ 126a BGB). Die Übermittlung per Telefax genügt nicht der Schriftform. Kündigungen und sonstige Willenserklärungen der Komjan Consult & Service GmbH werden stets an die letzte von dem Auftraggeber benannte Post oder E-Mail-Anschrift gerichtet und sind auch dann wirksam, wenn der Käufer dort nicht mehr erreichbar ist.

4.) Die Komjan Consult & Service GmbH behält sich vor, im Rahmen einer automatischen Vertragsverlängerung gemäß § 6 Abs. 1 die vereinbarte Pauschale zur Deckung gestiegener Kosten, insbesondere durch Inflation oder veränderte Marktpreise, um bis zu 5 Prozent jährlich anzupassen. Eine solche Anpassung erfolgt frühestens zum Beginn der jeweiligen neuen Vertragslaufzeit und wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Anpassung nicht bis zum Wirksamwerden schriftlich, gilt die Änderung als genehmigt. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs bleibt es bei der bisherigen Pauschale; die Komjan Consult & Service GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit zu kündigen.

§7 Schlussbestimmungen

1.) Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.

2.) Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Dienstleistungsauftrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.

3.) Der Auftraggeber erhält mit unserem Angebot per E-Mail einen Internet-Link zu diesen AGB.

4.) Für die Rechtsbeziehung zwischen der Komjan Consult & Service GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen, zeitlichen oder räumlichen Faktoren.

5.) Gerichtsstand ist Nürnberg.

Bereich 2  Service Robotik, Komjan Consult & Service GmbH

Für den Verkauf, die Finanzierung, die Teststellung sowie für Wartung und Service von Robotern gelten ergänzend die folgenden Bedingungen.

TEIL A Allgemeiner Teil, Komjan Consult & Service GmbH

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Komjan Consult & Service GmbH im Bereich Service-Robotik, soweit der Besondere Teil C keine abweichende Regelung trifft.

§ A1 Geltungsbereich, Anbieter und Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der Komjan Consult & Service GmbH im Geschäftsbereich Service-Robotik:
    • Komjan Consult & Service GmbH, Äußere Sulzbacher Str. 118, 90491 Nürnberg. Amtsgericht Nürnberg, HRB 44757, USt-IdNr. DE419691705. Geschäftsführer Nicolai Jancik, Christopher Jancik. Geschäftsbereich Service Robotik. Kontakt robotics@komjan.de, Telefon +49 911 37499 0.
    Vertragspartner des Kunden ist die Komjan Consult & Service GmbH.
  2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet auf Grundlage dieser Bedingungen nicht statt.
  3. Es gelten ausschließlich diese Bedingungen sowie die im jeweiligen Angebot in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Komjan Consult & Service GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Maßgeblich ist insoweit ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der Komjan Consult & Service GmbH.

§ A2 Vertragsschluss und Angebotsmodell

  1. Darstellungen in Katalogen, Broschüren, Preislisten, auf Webseiten und in Werbemitteln sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
  2. Die Komjan Consult & Service GmbH erstellt auf Anfrage ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Preisen sowie der Bezugnahme auf die geltenden Leistungsbeschreibungen, Preislisten und diese Bedingungen. Das Angebot ist, sofern es keine abweichende Frist nennt, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Die Annahme erfolgt in Textform, durch Unterzeichnung des Angebots, durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Leistung der vereinbarten Vorkasse. Mit Annahme gelten der beschriebene Leistungsumfang sowie die in Bezug genommenen Preislisten und Bedingungen als verbindlicher Vertrag.
  4. Für Inhalt und Auslegung gilt folgende Rangfolge: erstens die individuelle schriftliche Vereinbarung und das angenommene Angebot, zweitens der einschlägige Besondere Teil dieser Bedingungen, drittens der Allgemeine Teil dieser Bedingungen, viertens die in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen und Preislisten.
  5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ A3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Versandkosten, Anfahrtskosten und Installationskosten gemäß Angebot.
  2. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt Vorkasse. Die Leistung oder Lieferung erfolgt in diesem Fall nach vollständigem Zahlungseingang. Bei abweichender Vereinbarung sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Bei Aufträgen mit hohem Auftragswert, insbesondere im Bereich der Service Robotik, können im Angebot abweichende Zahlungspläne, Anzahlungen oder Teilzahlungen vereinbart werden.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Daneben kann eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Komjan Consult & Service GmbH berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende anzupassen, soweit sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten verändern, insbesondere Vorleistungskosten, Energiekosten, Personalkosten oder Materialkosten. Übersteigt eine Erhöhung zehn Prozent der bisherigen Vergütung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.

§ A4 Fristen, Termine und Mitwirkungspflichten

  1. Liefertermine und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Angegebene Zeiträume verstehen sich ansonsten als unverbindliche Zielwerte.
  2. Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung von Zugängen, Räumen, Stromanschlüssen, einer geeigneten Netzwerkverbindung sowie der erforderlichen Informationen am Einsatzort.
  3. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern Fristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand gemäß gültiger Preisliste berechnet.

§ A5 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Komjan Consult & Service GmbH (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des offenen Rechnungsbetrags sicherungshalber an die liefernde Gesellschaft ab, die diese Abtretung annimmt.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der liefernden Gesellschaft hinzuweisen und diese unverzüglich zu unterrichten.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die liefernde Gesellschaft berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücktritt herauszuverlangen.

§ A6 Gefahrübergang und Versand

  1. Bei Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
  2. Erfolgt eine Installation oder Inbetriebnahme durch die Komjan Consult & Service GmbH, geht die Gefahr mit Abschluss der Installation und Übergabe am Einsatzort über.
  3. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Bereitstellungsbereitschaft auf den Kunden über.

§ A7 Gewährleistung

  1. Für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die Angaben im Angebot und in der Leistungsbeschreibung maßgeblich. Öffentliche Äußerungen Dritter begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
  2. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Es gilt § 377 HGB.
  3. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nacherfüllung nach Wahl der Komjan Consult & Service GmbH durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht in den Fällen des § A8 Absatz 4 sowie nicht für gesetzlich zwingend längere Fristen.
  5. Besondere Regelungen zur Gewährleistung im Bereich der Service Robotik enthält § C6.

§ A8 Haftung

  1. Die Komjan Consult & Service GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Übernahme einer Garantie oder einer Beschaffenheitszusage sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
  5. Soweit die Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ A9 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die Komjan Consult & Service GmbH für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Energiemangel und Rohstoffmangel, Netzstörungen und Infrastrukturstörungen sowie nicht zu vertretende Lieferausfälle von Vorlieferanten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ A10 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
  2. Soweit die Komjan Consult & Service GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  3. Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags.

§ A11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Nürnberg. Erfüllungsort ist der Sitz der Komjan Consult & Service GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
  4. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen können diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen geändert werden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Ankündigung gesondert hingewiesen.

TEIL C  Besondere Bedingungen Komjan Consult & Service GmbH (Service Robotik)

Dieser Teil gilt für den Verkauf, die Finanzierungsvermittlung, die Teststellung sowie für Wartung und Service von Reinigungsrobotern und Transportrobotern und zugehörigem Zubehör.

§ C1 Leistungsgegenstand

Gegenstand der Leistungen sind der Verkauf von Robotern und Zubehör, die Vermittlung von Finanzierungen und Leasing, die zeitlich befristete Teststellung, Wartungsleistungen und Serviceleistungen, die Lieferung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial sowie ergänzende Beratungsleistungen und Einrichtungsleistungen. Die klassische Kurzzeitmiete wird nicht angeboten.

§ C2 Kauf von Robotern und Zubehör

  1. Für den Kauf gelten die kaufrechtlichen Bestimmungen sowie die §§ A5 bis A7. Angesichts der regelmäßig hohen Auftragswerte gilt Vorkasse, soweit im Angebot nicht ausdrücklich ein abweichender Zahlungsplan vereinbart ist.
  2. Erstinstallation, Inbetriebnahme, Mapping, Anwenderschulung und Erstanlieferung sind nicht im Kaufpreis enthalten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Diese Leistungen werden nach Bedarf kalkuliert und gesondert berechnet.
  3. Der Kunde stellt die Betriebsvoraussetzungen am Einsatzort bereit. Hierzu zählen insbesondere eine stabile Netzwerkverbindung über WLAN oder Mobilfunk, eine geeignete Stromversorgung sowie die für den Betrieb erforderlichen baulichen und betrieblichen Gegebenheiten.

§ C3 Finanzierung und Leasing

  1. Der Erwerb ist durch Kauf oder durch Leasing möglich. Die klassische Kurzzeitmiete wird nicht angeboten.
  2. Bei einer Leasingfinanzierung kommt der Leasingvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leasinggeber zustande. Es gelten die Bedingungen des Leasinggebers. Die Komjan Consult & Service GmbH liefert in diesem Fall den Roboter und vermittelt die Finanzierung.

§ C4 Teststellung und Demo

  1. Auf Wunsch wird eine Teststellung für eine Dauer von 14 Tagen gegen eine Pauschale von 600 Euro netto angeboten. Während der Teststellung verbleibt der Roboter im Eigentum der Komjan Consult & Service GmbH und wird dem Kunden lediglich zur befristeten Nutzung überlassen.
  2. Der Kunde behandelt das Testgerät pfleglich, setzt es nur bestimmungsgemäß ein und schützt es vor unbefugtem Zugriff. Er haftet für während der Teststellung eintretende Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, soweit diese nicht auf normalem Verschleiß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch beruhen.
  3. Anlieferung, Einrichtung und Abholung erfolgen nach gesonderter Vereinbarung. Das Gerät ist bei Rückgabe vollständig und in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
  4. Die Höhe der Testpauschale sowie eine etwaige Anrechnung auf einen späteren Kaufpreis richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
  5. Die Betriebsvoraussetzungen nach § C2 Absatz 3 gelten entsprechend.

§ C5 Wartungsverträge und Serviceverträge

  1. Wartungsleistungen und Serviceleistungen werden in den Paketen Robo Basic, Robo Plus und Robo Premium sowie als Full Service Add On angeboten. Für die T Serie bestehen die Pakete Transport Basic und Transport Premium. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gültigen KOMJAN Servicekatalog, der Bestandteil des Vertrags wird.
  2. Der Servicevertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Die Mindestlaufzeiten betragen 24 Monate für Robo Basic und Robo Plus sowie 36 Monate für Robo Premium und das Full Service Add On. Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot.
  3. Vereinbarte Reaktionszeiten, Zeiten der Fernentstörung, Einsätze vor Ort und Bereitstellungszeiten für Ersatzgeräte sind Zielwerte und abhängig von Verfügbarkeit und Standort. Im Servicegebiet der Metropolregion Nürnberg erfolgt die Betreuung durch eigenes Technikpersonal, deutschlandweit über das Partnernetzwerk. Anfahrtskosten können je nach Standort variieren.
  4. Voraussetzung für Fernsupport, Softwareupdates und Ferndiagnose ist eine stabile Netzwerkverbindung am Einsatzort, die der Kunde bereitstellt.
  5. Der Servicevertrag beginnt nach abgeschlossener Installation und Abnahme des Roboters am Einsatzort.
  6. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Bei monatlicher Abrechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von fünf Prozent berechnet.
  7. Einzelleistungen außerhalb des gewählten Pakets, etwa Technikereinsätze, Leihgeräte oder Mappinganpassungen, werden nach dem jeweils gültigen Servicekatalog berechnet.
  8. Nicht umfasst sind Leistungen infolge unsachgemäßer Bedienung, eigenmächtiger Eingriffe, Eingriffe Dritter, fehlender Mitwirkung des Kunden oder äußerer Einwirkungen. Solche Leistungen werden nach Aufwand berechnet.

§ C6 Gewährleistung und Garantie im Bereich Robotik

  1. Für gekaufte Roboter gilt die gesetzliche Gewährleistung nach § A7 mit einer Verjährungsfrist von zwölf Monaten ab Gefahrübergang.
  2. Daneben können Garantien des jeweiligen Herstellers bestehen. Diese richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Herstellers.
  3. Die in den Servicepaketen genannten Garantien, insbesondere die Batteriegarantie und die Ersatzteilgarantie, sind freiwillige vertragliche Garantien der Komjan Consult & Service GmbH. Sie gelten ausschließlich im Umfang und für die Laufzeit des jeweils gebuchten Pakets und nur, solange der Servicevertrag besteht und die Wartungsobliegenheiten erfüllt sind.
  4. Verschleißteile und Verbrauchsmaterial, etwa Bürsten, Filter, Pads und Akkus im Rahmen normaler Alterung, sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit kein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.

§ C7 Sicherheitsprüfungen und Betreiberpflichten

  1. Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sowie Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften sind nicht im Liefer- oder Wartungsumfang enthalten, soweit dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
  2. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Roboter als Arbeitsmittel, einschließlich der erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, liegt beim Kunden als Betreiber.
  3. Auf Wunsch unterstützt die Komjan Consult & Service GmbH bei der Koordination mit einem zugelassenen Prüfdienstleister. Eine solche Unterstützung begründet keine Übernahme der Betreiberverantwortung.

§ C8 Folierung und POS Marketing

  1. Auf Wunsch werden Roboter foliert und als mobile Werbefläche genutzt. Die Gestaltung erfolgt nach Freigabe durch den Kunden.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Komjan Consult & Service GmbH insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Bei Rückgabe von Testgeräten oder Leihgeräten ist eine vom Kunden veranlasste Folierung auf dessen Kosten zu entfernen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ C9 Software, Updates und Daten

  1. Die Betriebssoftware der Roboter wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Es gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des Herstellers.
  2. Softwareupdates, Firmwareupdates und Sicherheitsupdates werden im Rahmen des gebuchten Servicepakets bereitgestellt. Der Kunde ermöglicht deren Einspielung.
  3. Im Betrieb anfallende Daten, etwa Kartierungsdaten und Betriebsprotokolle, werden zur Leistungserbringung, zur Dokumentation und zur Verbesserung des Betriebs verarbeitet. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung sowie ein etwaiger Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.komjan.de/agb abrufbar.

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